Deine Fahrschule in Landau

Fahren lernen mit Spaß und Kompetenz

Wer seinen Führerschein in Landau macht, kommt am Namen Travnicek nicht vorbei. Seit 2006 arbeitete Rolf Travniceks Sohn Sascha als Fahrlehrer bei der Fahrschule Travnicek mit, die über 40 Jahre für eine solide Führerscheinausbildung stand. Nach dem plötzlichen und unerwarteten Tod seines Vaters musste sich Sascha Travnicek neu orientieren, da die Geschäftstätigkeiten der Fahrschule von einer Erbengemeinschaft übernommen und das alte Unternehmen durch den Einstieg fremder Personen in eine GmbH umgewandelt wurde.

Damit die lange Fahrschultradition der Travniceks fortgeführt werden konnte, eröffnete Sascha seine Fahrschule Sascha Travnicek im Spätjahr 2010 in Landau. Als einziger verbleibender Fahrlehrer der Familie bildet er nun weiterhin die Klassen A, B, M, L und S aus. Du findest Sascha und sein Team in der Marktstraße 29 in Landau (neben KIK).

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Wir bilden aus in den folgenden Klassen:

PKW

Diese Unterlagen werden für den Autoführerschein benötigt.

Klasse B / B17: Kraftwagen bis 3,5 t und Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse und Anhänger mit einem definiertem Gewichtsverhältnis. Ab 18 Jahrebzw. ab 17 Jahre

Klasse BE: Kombination aus Fahrzeugklasse B und Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg. Ab 18 Jahre

Motorrad

Diese Unterlagen werden für den Motorradführerschein benötigt.

Klasse A direkt: Direkteinstieg für Krafträder mit und ohne Beiwagen über 25 kW (34 PS). Ab 25 Jahre

Klasse A: Krafträder mit und ohne Beiwagen (zunächst nur für Krafträder bis max. 25 kW (34 PS), nach 2-jähriger Fahrpraxis ohne weitere Ausbildung und Prüfung unbegrenzt). Ab 18 Jahre

Klasse A1: Leichtkrafträder bis max.125 ccm und bis max. 11 kW. Ab 16 Jahre (wenn vorher Mofa, ansonsten ab 18 Jahre)

Moped / Mokick

Diese Unterlagen werden für den Mopedführerschein benötigt.

Klasse M: Moped, Mokick bis max. 50 ccm und max. 45 km/h. Ab 16 Jahre

Mofa

Diese Unterlagen werden für den Mofaführerschein benötigt.

Mofa: Einspurige, einsitzige Fahräder mit Hilfsmotor (auch ohne Tretkurbel), wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt. Ab 15 Jahre